Craft BeerCraft Beer

Als Vollbier gilt jedes Bier mit einem Stammwürzegehalt von 11 bis 16%. Üblich ist die Angabe in Grad Plato (°P).

Ein Vollbier ist kein eigenständiger Bierstil (wie Pilsner, Lager, Stout, etc.), sondern Teil einer Klassifikation, die Grundlage für die Berechnung der Biersteuer ist.

In Deutschland sind Bierarten über die Bierverordnung (§ 3) in 4 Gruppen eingeteilt:

  1. Einfach Bier ("Bier mit niedrigem Stammwürzegehalt") mit einer Stammwürze von unter 7 %
  2. Schankbier mit einer Stammwürze von 7,0 % bis unter 11 % (z.B. Berliner Weiße)
  3. Vollbier mit einer Stammwürze von 11,0 % bis unter 16 % (z.B. Pils)
  4. Starkbier ab einer Stammwürze von mindestens 16,0 % (z.B. Eisbock)

Alkoholfreies Bier (Alkoholgehalt bis 0,5 Volumenprozent) unterliegt nicht der Biersteuer.

Viele Biere zählen zu den Vollbieren. Zu den bekanntesten gehören folgende Bierstile:

Als Stammwürze bezeichnet man die aus dem Malz gelösten Inhaltsstoffe in der Bierwürze vor der Vergärung. Dies sind zum einen vergärbare Bestandteile wie Malzzucker und zum anderen unvergärbare Stoffe wie zum Beispiel Aminosäuren, Proteine, Mineralstoffe etc.

Der Regelsteuersatz (2021) für Vollbier beträgt pro Hektoliter 0,787 Euro je Grad Plato. Der Alkoholgehalt (üblicherweise 3 - 5%) spielt dabei keine Rolle.

Beispiel-Rechnung: Ein Hektoliter (= 100 l) Vollbier mit einem Stammwürzegehalt von 12 Grad Plato ist mit 9,44 Euro Biersteuer belastet (12 x 0,787 Euro = 9,444 Euro). Das entspricht gerundet 0,05 Euro für eine 0,5 l-Flasche oder 1 Euro für einen Kasten Bier mit 20 Flaschen.